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Arbeitsabläufe eines Architekten
- Entwurfsplanung
Entwurfsplanung ist eine bestimmte
Phase der Planungstätigkeit, meist von Architekten und Ingenieuren,
in der ein konkretisierter Lösungsvorschlag zu einer komplexen
technischen, künstlerischen oder baulichen Aufgabenstellung
ausgearbeitet wird.
Ziel der Entwurfsplanung ist es,
alle projektspezifischen Problemstellungen zu berücksichtigen
und so ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept
zu erhalten.
Im Gegensatz zum "Entwerfen" ist der Begriff
der Entwurfsplanung relativ genau definiert. Welche Leistungen im
einzelnen dazu gehören, wird in Deutschland in der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt.
Die Entwurfsplanung gilt in diesem Zusammenhang als Leistungsphase
3 und stellt, aufbauend auf der Vorplanung, das fertige Planungskonzept
mit allen festgelegten Komponenten dar. Die Entwurfsplanung wird
meist nach deren Fertigstellung nochmals mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Bei Projekten, die eine Genehmigung voraussetzen, bildet die Entwurfsplanung
die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung.
Noch weiter ausgearbeitet wird die Planung in der späteren
Ausführungsplanung.
In der HOAI
wird auch detailliert festgelegt, welche Anforderungen bezüglich
Darstellung und Planungstiefe eine Entwurfsplanung zu erfüllen
hat. Diese unterscheiden sich bezogen auf das jeweilige Fachgebiet
(z.B. Gebäude, Freianlagen und raumbildenden Ausbauten, Technische
Ausrüstung, Tragwerksplanung).
Bei der Objektplanung für Gebäude, Freianlagen
und raumbildende Ausbauten beispielsweise umfasst die Leistungsphase
Entwurfsplanung nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 HOAI folgende Grundleistungen:
Inhalte der Entwurfsplanung:
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Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise
Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung
städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer,
bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher
(zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung und
der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer
Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an
der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen
Entwurf |
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Integrieren der Leistungen
anderer an der Planung fachlich Beteiligter
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Objektbeschreibung mit Erläuterung von
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung |
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Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs,
zum Beispiel durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs-
und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe
des Bauvorhabens; bei Freianlagen: im Maßstab 1:500 bis
1:100, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung der Biotopfunktion,
zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
sowie zur differenzierten Bepflanzung; bei raumbildenden Ausbauten:
im Maßstab 1:50 bis 1:20, insbesondere mit Einzelheiten
der Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und Materialgestaltung),
gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender
Raumgruppen |
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Verhandlungen mit Behörden und anderen
an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
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Kostenberechnung nach DIN276 oder nach dem
wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht |
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Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung
mit der Kostenschätzung |
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Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen |
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